Zuschüsse für eine Familienferienreise - Anträge 2026

22.​01.​2026

Auch im Jahr 2026 unterstützt das Ministerium für Gesundheit und Soziales nach der Verabschiedung

des Landeshaushaltes mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen.

Bereits seit 1993 gibt es diese Zuschüsse für Familienferienreisen. Die Höhe des Zuschusses beträgt

10 Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag oder

Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse auf Antrag ohne weitere Einkommensprüfung und müssen

lediglich die Bescheide mit einreichen. Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage (13 Übernachtungen).

Der Antrag sollte möglichst 6 Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, auf jeden Fall vor dem Urlaub.

Auch Großeltern, die mit Familien oder Enkelkindern verreisen, erhalten bei Vorlage der Voraussetzungen

einen Zuschuss. Einen Rechtsanspruch auf diesen Zuschuss gibt es aber leider nicht, denn die Zuschüsse

werden nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt.

Familien können einen formlosen Antrag an folgende Adresse stellen und erhalten dort das Antragsformular:

 

Landesamt für Soziales und Versorgung - Dezernat 53

Lipezker Str. 45 in 03048 Cottbus.

Unter Tel. Nr. 0355/2893853 können Anfragen gestellt werden.

Formulare und weitere Hinweise sind im Internet auf der Homepage  https://lasv.brandenburg.de/familienferienreisen zu finden.

In der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. Nr. 03375/294752 bzw. Mail gibt es die Antragsformulare ebenfalls

sowie Informationen zu diesen Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften.