Auf Reisen mit Gastkindern!
Auf den Urlaub freuen sich Kinder genauso wie Erwachsene. Wer einen Freund oder eine
Freundin des eigenen Kindes mitnimmt, verspricht sich davon meist mehr Abwechslung für
das eigene Kind und vielleicht auch etwas mehr Zeit zum Entspannen. Die meisten Kinder
wünschen sich in den Ferien vor allem andere Kinder zum Spielen. Warum also nicht den
besten Freund oder die beste Freundin einladen?
Damit die Reise für alle ein schönes Erlebnis wird, ist es wichtig, vorab einige Dinge zu klären.
Das betrifft sowohl erzieherische als auch rechtliche Fragen. Gerade wenn sich die Eltern
der beteiligten Kinder nicht so gut kennen, empfiehlt sich vor der Reise ein Treffen, um
bestimmte Dinge abzuklären. Was ist grundsätzlich erlaubt, was nicht? Die Gastfamilie hat die Verantwortung.
Ist dem mitreisenden Kind klar, wessen Entscheidungen zu akzeptieren sind? Eltern sollten ihrem Kind sagen,
wessen Regeln während der Reise gelten. Für Kinder unter 4 Jahren haben die Gasteltern eine ständige Aufsichtspflicht.
Absprachen treffen
Wieviel Kontakt wünschen sich die Eltern zu ihrem Kind, das mit einer anderen Familie verreist?
Was, wenn das Heimweh übermächtig wird? Auch über Geld darf man reden. Klare Absprachen beugen
späteren Verstimmungen zwischen den Erwachsenen vor.
Versicherungsschutz unbedingt prüfen
Sich über Allergien, den aktuellen Impfstatus und nötige Medikamente zu informieren, gehört
zur Reisevorbereitung ebenso dazu wie den Krankenversicherungsschutz abzuchecken. Hat
das Kind seine Versichertenkarte und den Impfpass dabei? Gibt es eine zusätzliche
Auslandsreisekrankenversicherung? Eine Vollmacht für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte
benötigen auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern in den Urlaub fahren. Für Autofahrten gilt,
dass im Falle eines Unfalls in der Regel alle Insassen über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind.
Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann seine Privathaftpflichtversicherung für eine bestimmte
Zeit um eine bestimmte Person erweitern. Relevant kann auch die Frage der Kostenübernahme sein,
wenn die Reise abgebrochen werden muss. Das sollte vor Reiseantritt bei der jeweiligen Versicherung
geklärt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Reiseapotheke
Besonders wichtig ist es, mit den Eltern Ihres Gastes über notwendige Medikamente, Unverträglichkeiten
und Allergien zu sprechen. Lassen Sie sich einen entsprechenden Medikationsplan mitgeben. Instruieren
Sie auch die Großeltern, wenn diese mit Ihrem Kind auf große Fahrt gehen.
Immer Dokumente des Kindes einpacken
Nicht nur bei Auslandsreisen, sondern auch bei Reisen im Inland brauchen die Gasteltern die Papiere
des Besuchskindes. Grundsätzlich sollte man den Ausweis des Kindes dabeihaben, und außerdem
Kopien seiner Geburtsurkunde sowie der Personalausweise der Eltern. Bei Reiseantritt müssen alle
Pässe in der Regel noch sechs Monate gültig sein.
Vollmacht von beiden Elternteilen geben lassen
Die Gasteltern brauchen unbedingt eine schriftliche Vollmacht, dass sie während des Urlaubs sowohl
Entscheidungen zu „elterlicher Sorge“ als auch zur „medizinischen Versorgung“ des Kindes treffen dürfen. (Unterschrift ist wichtig)
Reisevollmacht für Kinder
https://www.adac.de/reise-freizeit/ratgeber/reiserecht/reisevollmacht-kinder/
Reisevollmacht: Sie gilt nur für alltägliche Entscheidungen
Die Gasteltern können also zum Beispiel bestimmen, wie viel Cola die Kids trinken, wann sie ins Bett
müssen oder ob sie alleine auf das Dorffest gehen dürfen. Sie dürfen aber beispielsweise keine Tattoos
oder Piercings erlauben oder gar einen Schulwechsel einfädeln. Es handelt sich nämlich nicht um eine
echte „Betreuung“, bei der der Betreuer praktisch alles entscheiden kann. Im Ernstfall: Besser sofort
zum Arzt und Kontakt zu den Eltern halten
Meist kennt man das Besuchskind nicht so gut wie den eigenen Nachwuchs und sollte deshalb im Zweifel
lieber einmal mehr zum Arzt gehen. Gasteltern haften, wenn sie nicht aufgepasst haben
Kinder unter sieben Jahren können niemals für ihre Taten verantwortlich gemacht werden.
Ist der Bösewicht älter, spielt auch der Entwicklungsstand des Kindes eine Rolle. Es kann also vorkommen,
dass ein älteres Kind trotzdem nicht für seine Taten haftet, einfach weil es noch zu unreif ist.
Lieber vorab die Haftpflichtpolice checken und gegebenenfalls anpassen.
Ausführliche Informationen unter:
https://www.aktiv-online.de/ratgeber/mit-fremden-kindern-auf-reisen-gehen-welche-regeln-gelten-da-826
Angaben ohne Gewähr.
Übersicht zusammengestellt von: Kathrin Pechhold / LAGF