Elternbeitragsfreiheit

LAGF – Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Land Brandenburg -

 

38. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 12. April 2018

 

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zum Einstieg in die Elternbeitragfreiheit in Kitas“

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg – LAGF -

unterstützt die Entwicklung hin zu einer beitragsfreien Kita und damit den Gesetzentwurf

ausdrücklich.

 

„Eine nachhaltige Familienpolitik zeichnet sich durch einen Dreiklang aus familienunterstützenden Infrastrukturen, finanziellen Transfers zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von Familien und Kindern sowie die Bereitstellung von Zeit für die familiäre Fürsorgearbeit aus.“ (aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 27 der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Situation von Alleinerziehenden im Land Brandenburg)

 

Diesen Dreiklang fordert auch die LAGF und warnt davor, einen Aspekt gegen den anderen auszuspielen. Familien brauchen beides: eine qualitativ hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung in Kitas und Beitragsfreiheit. Kitas sind Bildungseinrichtungen und sollten aus Sicht der Familienverbände grundsätzlich beitragsfrei sein, analog zur Bildung in Schule.

 

Unter inklusiven Gesichtspunkten und ausgehend von der Forderung, dass jedes Kind dem Staat „gleich viel wert“ sein muss, ist eine gleichberechtigte Teilhabe mit gleichen Chancen an der Betreuung, Erziehung und Bildung in Kitas, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, Gebot der Stunde. Es darf nicht vom Einkommen der Eltern oder vom Wohnort abhängen, ob sich eine Familie für ein zweites oder drittes Kind entscheidet. Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin haben es vorgemacht - auch in Thüringen ist seit dem 1.1.2018 das letzte Kita-Jahr beitragsfrei.

 

Die Landesregierung muss ihr Versprechen einhalten – sonst wird sie unglaubwürdig in den Augen der Familien. Da reicht dann kein Kinder- und Familienpolitisches Programm, kein noch so gut gedachter Wettbewerb „Kinder- und Familienfreundliche Kommune“ - versprochen ist versprochen! Alle Eltern wissen, dass sie sich ein Versprechen gut überlegen müssen, denn die Kinder sind da unerbittliche Einforderer.

 

Für Familien mit geringem Einkommen, die aufgrund des Rechtsanspruches bisher einen Zuschuss zum Platzgeld beim Jugendamt beantragen, fällt mit der Beitragfreiheit ein bürokratischer Akt weg, der damit auch diesen Familien mehr Geld und mehr Zeit bringt. Selbst die mit der Beitragsfreiheit eingesparten Kosten für diese Familien in Höhe von im Durchschnitt 18 Euro im Monat sind schon heute mehr als die von der Bundesregierung angekündigte Kindergelderhöhung, die bei diesen Familien aufgrund der Anrechnung auf Sozialleistungen sowieso nicht ankommt.

 

Kosten für Kinder muss die ganze Gesellschaft tragen, weil auch die ganze Gesellschaft von den Kindern profitiert. Dies hat der Fachtag der LAGF im letzten Jahr zum Thema „Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen“ nochmals bewiesen: Familien investieren durch Kindererziehung mehr in die Gesellschaft.

 

Zitat Prof. Dr. Martin Werding:

„Obwohl Kinder ab Geburt Leistungen empfangen und erst ab Eintritt in das Berufsleben Beiträge entrichten, zeichnet sich ein deutliches Übergewicht auf der Beitragsseite, welches sich im Lebenslauf auf ca. 123.000 € summiert. Diese Nettobelastung wird durch die öffentlichen Ausgaben für Betreuung und Ausbildung nicht annähernd ausgeglichen.“ Familien sind auf fast allen öffentlichen Märkten im Nachteil (Wohnungsmarkt, Immobilienmarkt, Energie usw.) und brauchen die Unterstützung der Gesellschaft. Denn: die Gesellschaft ist von einer nachwachsenden Generation abhängig. Die Kinder haben es verdient und die aktuelle finanzielle Lage sollte es möglich machen.

 

Mit den Trägern von Kitas stimmen wir darin überein, dass der Beruf der Erzieherin und des Erziehers unbedingt aufgewertet werden muss. Die Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher müssen sich verbessern, ebenso die Möglichkeit für eine Vollzeittätigkeit. Es kann auch nicht sein, dass das Gehalt einer Erzieherin und eines Erziehers abhängig vom Träger der Kita ist. Damit muss endlich Schluss sein. Die Familienverbände sind Interessenvertreter der Familien, keine Fachleute der Kita-Finanzierung.

 

Land, Landkreise und Träger müssen sich zusammensetzen und Fragen der Finanzierung gemeinsam klären, zumal die Landkreise durch den Wegfall des Zuschusses zum Platzgeld im letzten Kita-Jahr auch Einsparungen haben. Vielleicht gelingt so auch eine Lösung für die Finanzierung des Mittagessens. Aus familien- und gesundheitspolitischen Aspekten ist ein qualitativ hochwertiges, den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechendes Mittagessen wichtig für alle Kinder. Auch das sollte der Gesellschaft etwas wert sein!

 

Und die Familien würden auch hiervon dreifach profitieren: mehr Geld in der Familienkasse (weil keine Ausgaben für das Mittagessen mehr!), mehr Zeit für die Familie (weil keine zeitaufwendigen Antragsverfahren mehr!) und eine gesundheitsfördernde

Infrastruktur (sprich: Kita!).

 

Im Übrigen verlangt dies auch der mit dem Präventionsgesetz geänderte § 45 SGB VIII Abs. 2 Punkt 2 zum Betriebserlaubnisverfahren:

 

2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn...

2. die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden Wenn ein gesundes Mittagsessen als zum gesundheitsförderlichen Lebensumfeld in der Einrichtung gehördend gesehen wird, gibt es hier sogar eine eindeutige gesetzliche Grundlage. Die in der LAGF zusammengeschlossenen Familienverbände unterstützen ausdrücklich den Einstieg in die Elternbeitragsfreiheit und hoffen, dass die generelle Beitragsfreiheit in Kitas spätestens in der nächsten Legislaturperiode Wirklichkeit in Brandenburg wird.