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Beitragsgerechtigkeit

Handlungsempfehlung der LAGF zur Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen als ein Instrument zur Vermeidung von Familienarmut

 

Die Familienverbände in Brandenburg empfehlen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge (analog dem Steuerrecht) pro Kind Freibeträge in Höhe des Kinderexistenzminimums einzuführen.

 

Beitragsgerechtigkeit für Familien 

Eltern leisten einen doppelten Beitrag für die sozialen Sicherungssysteme. Sie erziehen, betreuen und bilden ihre Kinder, ohne die weder die gesetzliche Rentenversicherung, noch die gesetzliche Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung zukunftsfähig sind (sog. generativer Beitrag). Zusätzlich zahlen sie gleich hohe Beiträge wie Kinderlose – mehr noch: auch auf den Teil des Einkommens, den Eltern zwingend zur Existenzsicherung ihrer Kinder ausgeben müssen, werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

 

„Unsere umlagefinanzierten Sozialsysteme haben einen grundlegenden Konstruktionsfehler: Ohne Kinder gibt es in Zukunft keine Beitragszahler, die z.B. die Renten und die steigenden Ausgaben im Gesundheitssystem der heute Erwachsenen finanzieren. Eltern erbringen dadurch, dass sie Zeit, Energie und Geld in ihre Kinder investieren, neben der Beitragszahlung die entscheidende Leistung für die Zukunftsfähigkeit dieser Systeme. Diese Leistung wird jedoch nur unzureichend anerkannt. (Bertelsmann Stiftung: „Das Kind in den Mittelpunkt stellen: eine kindorientierte Familienpolitik für faire Bildungs- und Teilhabechancen 2014)

 

Verhinderung von Familienarmut

Obwohl die Erwerbsarbeitsquote von Eltern in den letzten Jahren zugenommen hat, sehen sich Familien zunehmend von Armut bedroht. Insbesondere Alleinerziehende und Mehrkindfamilien sind davon betroffen. Ein durchschnittliches Einkommen reicht oft nicht aus, um eine Familie mit drei oder mehr Kinder zu versorgen. Eine Ursache ist die überproportional hohe Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge.

 

Insbesondere bei Alleinerziehenden ist die Armutsquote trotz deutlich gestiegener Erwerbsarbeitsquote besonders hoch. „Die auch im internationalen Vergleich hohen Belastungen durch Steuern und Sozialabgaben in Deutschland machen es Alleinerziehenden in den unteren und mittleren Einkommensbereichen schwer, mit ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen ihre Kinder auskömmlich zu versorgen. Hinzu kommt, dass die sozialen Sicherungssysteme ihnen auch für die Zukunft keine adäquate Absicherung garantieren.(“Bertelsmann-Stiftung: „Alleinerziehende unter Druck“ von Lenze, Anne und Funcke, Antje; 2016)

 

Die Aufnahme von Kinderfreibeträgen in den Sozialversicherungen wäre ein Baustein, um die Familienarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen. Das ist umso wichtiger, da trotz einer immer weiter gestiegenen Elternerwerbstätigkeit die Familienarmut weiter zunimmt, auch bedingt durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors.

 

Auftrag des Bundesverfassungsgerichts

Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2001 festgestellt, dass Eltern in den umlagefinanzierten Sozialversicherungssystemen derzeit doppelt in Anspruch genommen werden. Zwar wurde Kinderlosen in der Pflegeversicherung ein sogenannter Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten auferlegt. Dieser Zuschlag entspricht allerdings nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Denn Eltern mit vielen Kindern erbringen eine höhere Leistung als Eltern von einem oder zwei Kindern. Dies wird in der Erhöhung der Beiträge für Kinderlose nicht berücksichtigt. Stattdessen müssen Eltern in Abhängigkeit von der Kinderzahl entlastet werden. In der Renten- und in der Krankenversicherung ist der Gesetzgeber bisher nicht tätig geworden. Obwohl die obersten Richter dem Staat vorgaben, auch diese umlagefinanzierten Zweige der Sozialversicherung in dieser Hinsicht zu überprüfen, ist das bisher ohne konkrete Umsetzung geblieben.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg empfiehlt, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 2001 umzusetzen.

 

Mit der Einführung von Kinderfreibeträgen bei den Sozialabgaben wird dem generativen Beitrag, den Familien leisten, Rechnung getragen. Darüber hinaus ist diese ein wirksames Mittel zur Vermeidung von Familienarmut.

 

Matthias Milke

Familienbund der Katholiken

federführender Verband der LAGF in 2017

Dezember 2017

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