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LAGF zur sozialen Wohnraumförderung

12. 03. 2019

Die LAGF konnte am 07. März 2019 im Landtag Brandenburg zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die soziale Wohnraumförderung Stellung beziehen. Vor dem Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung konnte das Gesetz grundsätzlich begrüßt werden, ist doch die Wohnungsnot auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen. 

Besonders betroffen von der rasanten und anhaltenden Entwicklung auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt sind Familien mit niedrigen- und zunehmend auch von mittleren Einkommen.

Deshalb ist es wichtig und richtig, Familien als besondere Zielgruppe im Blick zu haben.

In Fragen der Wohnungspolitik reicht es nicht mehr, den Fokus auf niedrige Einkommen zu richten.

 

So richtet sich die Kritik der LAGF auf die Einkommensgrenzen. Im Vergleich zum Bundesgesetz werden nicht einmal die Kostensteigerungen in Höhe der Inflationsrate ausgeglichen. 

Alleinerziehende können höheren Freibeträge nur ausschöpfen, wenn Kinder nicht über 12 Jahre alt sind.

In diesen Punkten fordert die LAGF Nachbesserungen.

 

 

 
Themenjahr 2024: Partizipation: Mitreden – Mitbestimmen – Mitwirken
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Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. Und Familie in all ihren Formen und Facetten ist der erste Bildungsort und damit das Fundament für die Vermittlung demokratischer Überzeugungen und für die Entwicklung zu mündigen und selbstbestimmten Menschen.
Eltern haben dabei eine besondere Verantwortung. Sie müssen Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Deshalb ist es legitim, dass Familien darüber mit entscheiden, welche Rahmenbedingungen in ihrem Umfeld gesetzt werden.
Die LAGF möchte sich in 2024 dieser Thematik auf unterschiedlichen Wegen nähern, mit Verantwortlichen aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft ins Gespräch kommen, „best-practice“-Beispiele sammeln, Lösungsvorschläge unterbreiten und Forderungen an die Politik formulieren.