Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Zuschüsse zu Familienferienreisen

Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Die Reise soll mindestens 2 Übernachtungen umfassen und wird für maximal 13 Übernachtungen bezuschusst. 

Die Ferienzuschüsse betragen 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und werden einmal jährlich gewährt.

Gefördert werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze förderfähig.

Die Förderung muss mindestens acht Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nunmehr regelmäßig vor der Reise. Als Nachweis für die durchgeführte Reise ist ein Beleg über die Zahlung der Unterkunft/Reise vorzulegen.

 

Die Anträge sind direkt an das


Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg LASV
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus


Telefon: 0355 2893-853 oder 0355 2893-800
E-Mail:


zu richten.

 

Der Antrag soll acht Wochen vor Reiseantritt, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Reise (Datum des Posteingangs) in vollständiger Form beim LASV vorliegen. Unvollständige oder verspätet eingehende Anträge können nicht bewilligt werden. Dem Antrag ist eine schriftliche Buchungsbestätigung beizufügen. Als Nachweis für die durchgeführte Reise muss spätestens 14 Tage nach Rückkehr ein Beleg für die Zahlung der Unterkunft / Reise beim LASV vorgelegt werden.

 

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare erhalten Sie unter www.lasv.brandenburg.de.

Themenjahr 2024: Partizipation: Mitreden – Mitbestimmen – Mitwirken
LAGF_Logo_25

Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. Und Familie in all ihren Formen und Facetten ist der erste Bildungsort und damit das Fundament für die Vermittlung demokratischer Überzeugungen und für die Entwicklung zu mündigen und selbstbestimmten Menschen.
Eltern haben dabei eine besondere Verantwortung. Sie müssen Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Deshalb ist es legitim, dass Familien darüber mit entscheiden, welche Rahmenbedingungen in ihrem Umfeld gesetzt werden.
Die LAGF möchte sich in 2024 dieser Thematik auf unterschiedlichen Wegen nähern, mit Verantwortlichen aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft ins Gespräch kommen, „best-practice“-Beispiele sammeln, Lösungsvorschläge unterbreiten und Forderungen an die Politik formulieren.